
Hausaufgaben
Die Mitarbeiter der OGS haben gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrkräften verbindliche Vereinbarungen zur Hausaufgabenbetreuung erarbeitet.
Einige Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres finden Hausaufgabenkonferenzen mit den einzelnen Lehrkräften statt. Hier werden individuelle Absprachen zu den jeweiligen Vorgaben der Lehrkräfte getroffen.
Der Förderverein (Träger) ist dazu verpflichtet, die erforderlichen räumlichen, personellen und zeitlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Kinder ihre Hausaufgaben entsprechend der Vereinbarungen erledigen können.
Der Träger ist nicht dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Hausaufgaben während der Betreuungszeit vollständig und fehlerfrei erledigt und/oder durch die verantwortlichen Betreuungskräfte korrigiert werden.
Diese Aufgabe liegt ausschließlich in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, ebenso wie die Erledigung der Lesehausaufgabe, die immer eine Hausaufgabe ist.
Die Kinder müssen ihre Hausaufgaben in einem Hausaufgabenheft notieren, so dass die verantwortlichen Betreuungskräfte abzeichnen können, dass die Aufgaben bearbeitet worden sind.
Die Kinder arbeiten entsprechend den geltenden Richtlinien nach Schuljahren differenziert in kleinen Arbeitsgruppen, entsprechend den Schuljahren.
Falls Kinder diesen Zeitrahmen häufig überschreiten, wird in einem gemeinsamen Gespräch mit der Klassenlehrerin, Eltern/Erziehungsberechtigten und OGS-Mitarbeiterinnen nach möglichen Ursachen und Lösungen gesucht.