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Gremien
Elternmitwirkung in der Schule
Grundsätzliches
Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie die Mitwirkung im Einzelnen abäuft, regelt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.
Schulprogramm
Das Schulprogramm soll die pädagogische Grundorientierung des Kollegiums widerspiegeln und zugleich Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung der Lehrpersonen und der Eltern für ihre Schule sein. Es enthält unser pädagogisches Fundament, das aus den vier Puzzleteilen unseres Leitbildes
Erziehungskonzept
Förderung eines freundschaftlichen, friedfertigen und respektvollen
Miteinanders.
Die wichtigsten Mitwirkungsgremien werden im Folgenden erläutert
Die Klassenpflegschaft
- Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern.
- Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer werden in der Regel an der Sitzung teilnehmen.
Die Schulpflegschaft
- Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden.
- Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
- Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten.
Die Schulkonferenz
- Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft und die Lehrkräfte von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz hat an Schulen bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder.
- Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulleitung nimmt beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Schulkonferenz teil.
Mitglieder der Schulpflegschaft und Schulkonferenz
im Schuljahr 2024 / 2025
Klasse | Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
---|---|---|
Klasse 1 | Kristin Raab | Nadine Müller |
Klasse 2 | Kathrin Schulte | Manuela Rölle |
Klasse 3 | Esther Ringbeck | Lilija Bals |
Klasse 4a | Maike Jochum | Christina Heinemann |
Klasse 4b | Miriam Pavlovic | Barbara Schmelter |
Schulpflegschaftsvorsitzende | Esther Ringbeck |
Stellvertreterin | Kathrin Schulte |
Mitglieder der Schulkonferenz: | |
Gewählte Elternvertreter: | Esther Ringbeck, Kathrin Schulte, Miriam Pavlovic |
Gewählte Lehrervertreter: | Svenja Bals, Katja Eiden, Simone Wülbeck |